# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2003, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. März 2003, mit der die Verordnung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird

Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, LGBl. Nr. 30/1993, wird geändert wie folgt:

(1) Die Neufassung der §§ 5 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1, 12 Abs. 4, 19 Abs. 1 und 21 Abs. 6 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 31/2003 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. April 2003, in Kraft.

(2) Die §§ 5 Abs. 1 erster Satz, 7 Abs. 1, 19 Abs. 1 zweiter Satz und dritter Satz und 21 Abs. 6 letzter Satz sind jedoch erst nach der der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Wahl der Organe des Tourismusverbandes anzuwenden."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic