# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Raabau (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Raabau (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Raabau wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem schwarz damaszierten Schild ein natürlicher Eisvogel, einer gestümmelten grünen Maisstaude aufsitzend."

§ 2

Die der Gemeinde Raabau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic?????