# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2003, mit der die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes in der Steiermark (Feuerbrandverordnung) geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. September 2003, mit der die Verordnung zur Bekämpfung des Feuerbrandes in der Steiermark (Feuerbrandverordnung) geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 82/2002, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2003 zur Bekämpfung des Feuerbrandes in der Steiermark (Feuerbrandverordnung) wird wie folgt geändert:

„(1) Die Produktion und die Auspflanzung der im § 2 genannten Wirtspflanzen ist verboten."

3. Dem § 13 wird ein Abs. 3 angefügt. Dieser lautet wie folgt:

„(3) Die Änderung des § 2 und des § 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 74/2003 tritt mit 4. Oktober 2003 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic