# Gesetz vom 1. Juli 2003, mit dem das Steiermärkische Kinderbetreuungsgesetz geändert wird

Gesetz vom 1. Juli 2003, mit dem das Steiermärkische Kinderbetreuungsgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz vom 14. Dezember 1999 über die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark (Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz), LGBl. Nr. 22/2000, wird geändert wie folgt:

1. § 59 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Bestellung des Personals gemäß § 17 hat in allen bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb von vier Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfolgen."

2. Nach § 61 wird folgender § 61a angefügt:

„§ 61a

Inkrafttreten von Novellen

Die Neufassung des § 59 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 80/2003 tritt

mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2003, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrat

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