# Gesetz vom 1. Juli 2003, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Gesetz vom 1. Juli 2003, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25, zuletzt in

der Fassung LGBl. Nr. 48/

2002, wird wie folgt geändert:

Artikel I

Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Aus dem Erlös verkaufter Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen sind an die Wohnbauförderung für 2003 6,700.000,– Euro sowie für die folgenden Jahre jeweils zu Jahresbeginn zumindest die folgenden Beträge aus dem Landeshaushalt rückzuführen:

2004:14,100.000,– Euro

2005:14,700.000,– Euro

2006:15,300.000,– Euro

2007:15,600.000,– Euro

2008:16,100.000,– Euro

2009:17,000.000,– Euro

2010:17,800.000,– Euro

2011:19,400.000,– Euro

2012:23,600.000,– Euro

2013:31,800.000,– Euro

2014:42,200.000,– Euro

2015:52,800.000,– Euro."

Artikel II

Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Oktober 2003, in Kraft.

LandeshauptmannLandesrat

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