# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen den Marktgemeinden Klöch und Halbenrain, je politischer Bezirk Radkersburg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen den Marktgemeinden Klöch und Halbenrain, je politischer Bezirk

Radkersburg

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische

Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Marktgemeinden Klöch und Halbenrain haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

1.Von der KG. Halbenrain, Marktgemeinde Halbenrain, werden die Grundstücke 597/29, 598/1, 599/1, 599/2, 599/4, 599/5, 599/6, 599/7, 599/8, 599/9, 599/10, 599/11, 599/12 und 599/13 abgetrennt und in die Marktgemeinde Klöch eingegliedert.

2Von der KG. Klöch, Marktgemeinde Klöch, werden die Grundstücke 725/2 und 725/3 abgetrennt und in die Marktgemeinde Halbenrain eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ.: A 782/2003, einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat die in § 1 angeführten Grenzänderungen auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004

genehmigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic