# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2003 über die Änderung der Grenzen zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, je politischer Bezirk Fürstenfeld

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen Gemeinden Fürstenfeld und Loipersdorf bei Fürstenfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Das Trennstück 1 des Grundstückes 746, KG. Dietersdorf, Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, wird abgetrennt und dem Gebiet der Stadtgemeinde Fürstenfeld ein-gegliedert. Es erhält die Grundstück Nr. 1863 in der KG. Fürstenfeld.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenz-verlaufes ist in den im Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A- 251/2003, einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten

Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2004

die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic