# Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird

Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, LGBl. Nr. 66/1987, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, wird wie folgt geändert:

„(4) Die Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen haben die Bestätigungen gemäß Abs. 2 in einer grundstücksbezogenen Kartei evident zu halten. Diese -Kartei hat auch die Untersuchungsbefunde für Boden und Klärschlamm sowie die Aufbringungszeugnisse zu enthalten."

3. Der bisherige § 17 erhält die Absatzbezeichnung „(1)". Diesem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Der Entfall des § 7 Abs. 2 sowie die Neufassung des § 10 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 8/2004 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. März 2004, in Kraft."

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