# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Gössendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2002, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Gössendorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 2004 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen:

§ 2

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Gössendorf eine Urkunde

ausgefertigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic