# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Flatschach (politischer Bezirk Knittelfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Flatschach (politischer Bezirk Knittelfeld)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986, 21/1994, 75/1995, 41/1997, 72/1997, 1/1999, 82/1999, 62/2001 und 57/2002, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Flatschach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Unter goldenem Schildhaupt mit einem roten vierblättrigen und mit fünf Eicheln (1:3:1) besetzten

Stie-leichenzweig in Rot ein goldener Frosch."

§ 2

Die der Gemeinde Flatschach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic