# Gesetz vom 19. Oktober 2004, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat geändert wird

Gesetz vom 19. Oktober 2004, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat, LGBl. Nr. 78/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2003 wird wie folgt geändert:

1. § 20 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Einfügung des § 18a durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2002 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2002, in Kraft."

2. Dem § 20 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Änderung des § 20 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 1/2005 tritt mit 30. Juni 2004 in Kraft."

Landeshauptmann1. Landeshauptmannstellvertreter

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