# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Mai 2005, mit der die Pflegegebühr der Allgemeinen Gebührenklasse für die Pflegeanstalt für kranke beatmungspflichtige Patienten am LKH Leoben, Standort Eisenerz, festgesetzt wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Mai 2005, mit der die Pflegegebühr der Allgemeinen Gebührenklasse für die Pflegeanstalt für kranke beatmungspflichtige Patienten am LKH Leoben, Standort Eisenerz, festgesetzt wird

Auf Grund des § 38 Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 2/2005, wird verordnet:

§ 1

Auf der Grundlage der für das Jahr 2005 kostendeckend ermittelten Pflegegebühr der Allgemeinen Gebührenklasse wird diese für die Pflegeanstalt für chronisch kranke beatmungspflichtige Patienten am LKH Leoben, Standort Eisenerz, für das Jahr 2005 pro Pflegetag mit 1 225,– festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Juni 2005, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic