# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005, mit der die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Turracher Höhe, des Eisenhut und der Frauenalpe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 53/1981, geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2005, mit der die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Turracher Höhe, des Eisenhut und der Frauenalpe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 53/1981, geändert wird

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, in der Fassung LGBl. Nr. 56/2004, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung von Gebieten der Turracher Höhe, des Eisenhut und der Frauenalpe zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 53/1981, wird wie folgt geändert:

Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:

§ 3

Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. August 2005, außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic