# Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird

Gesetz vom 24. Mai 2005, mit dem das Pflegegeld-Anpassungsgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das gemäß Artikel I des Pflegegeld-Anpassungsgesetzes, LGBl. Nr. 81/1993, als Landesgesetz geltende Bundespflegegeldgesetz, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/ 2001, wird wie folgt geändert:

„(3) Die nach diesem Gesetz gebührenden Geldleistungen sind auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden; dabei sind Beträge unter 5 Cent zu vernachlässigen und Beträge von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen."

4. Dem § 44 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2 % zu erhöhen und gemäß § 18 Abs. 3 auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zugrunde zu legen."

5. Im § 47 letzter Satz wird der Ausdruck „2.635 Schilling" durch den Ausdruck „195,30 Euro" ersetzt.

Artikel II

Artikel I tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

LandeshauptmannLandesrat

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