# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. November 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. November 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird

Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 des B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1/1960, zuletzt in der -Fassung LGBl. Nr. 94/2005, wird verordnet:

Artikel I

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, in der letzten Fassung LGBl. Nr. 110/2005, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen -Landesregierung), zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 111/2005, wird wie folgt geändert:

Artikel II – Übergangsbestimmungen

Artikel III – Inkrafttreten