# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Jänner 2006 über die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für AltenfachbetreuerInnen, Familien- und HeimhelferInnen

# (AFHAusbEinrAnerkVO)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Jänner 2006 über die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für AltenfachbetreuerInnen, Familien- und HeimhelferInnen

(AFHAusbEinrAnerkVO)

Auf Grund des § 13 des Steiermärkischen Alten-, Familien- und Heimhilfegesetzes — AFHG, LGBl. Nr. 6/1996, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 70/2001, wird verordnet:

§ 1

Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für AltenfachbetreuerInnen und HeimhelferInnen

Die nachstehend angeführten Institutionen werden als

Ausbildungseinrichtungen für Altenfach

betreuerInnen und HeimhelferInnen anerkannt:

§ 2

Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für Familien- und HeimhelferInnen

Die nachstehend angeführte Institution wird als Ausbildungseinrichtung für Familien- und HeimhelferInnen anerkannt:

Caritas der Diözese Graz-Seckau, 8011 Graz, Raimundgasse 16; –Fachschule für Familienhilfe, 8010 Graz, Wielandgasse 31.

§ 3

Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen für HeimhelferInnen

Die nachstehend angeführten Institutionen werden als Ausbildungseinrichtungen für HeimhelferInnen anerkannt:

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2006, in Kraft.

§ 5

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten nachstehende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft: