# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2006, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2006, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes 2000, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2005, wird wie folgt geändert:

„(2) Die Änderung des § 28 Abs. 1 Z. 5 und 9 sowie des § 29 Abs. 4 Z. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 26/2006 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2006, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves