# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Februar 2006, mit der die Verordnung betreffend die Durchführung der Fischerprüfungen geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Februar 2006, mit der die Verordnung betreffend die Durchführung der Fischerprüfungen geändert wird

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Steiermärkischen Fischereigesetzes 2000, LGBl. Nr. 85/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Durchführung der Fischerprüfungen, LGBl. Nr. 7/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2001, wird wie folgt geändert:

„(5) Die Änderung des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 29/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. März 2006, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves