# Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird

Gesetz vom 17. Jänner 2006, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen, LGBl. Nr. 24/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2003, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 lautet:

„(3) Die besondere Entschädigung gemäß Abs. 2 beträgt:

„(3) Die Änderungen im § 10 Abs. 3 und Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 43/2006 treten mit 1. November 2005 in Kraft."

LandeshauptmannLandesrat

VovesHirt