# Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27. März 2006 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27. März 2006 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Auf Grund des Artikels III Z. 2 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 114/2005, wird kundgemacht:

Artikel I Z. 2a), Z. 3a) und Z. 5a) der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 114/2005, tritt mit 1. April 2006 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Voves