# Gesetz vom 14. Februar 2006, mit dem das Steiermärkische Tierzuchtgesetz geändert wird

Gesetz vom 14. Februar 2006, mit dem das Steiermärkische Tierzuchtgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Das Steiermärkische Tierzuchtgesetz, LGBl. Nr. 135/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/2002, wird wie folgt geändert:

„(1a) Eine Zuchtorganisation für Equiden ist von der Landwirtschaftskammer anzuerkennen, wenn sie folgende zusätzliche Voraussetzungen aufweist:

„(4) Die Neufassung des § 2 Z. 3 und die Einfügung des § 7 Abs. 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 57/2006 tritt

mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. April 2006, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrat

VovesSeitinger