# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Breitenfeld am Tannenriegel (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Mai 2006 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Breitenfeld am Tannenriegel (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Breitenfeld am Tannenriegel wird mit Wirkung vom 1. Juni 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Unter von Gold zu Schwarz gespaltenem Schildhaupt in von Schwarz zu Gold gespaltenem Feld zwei Tannen, farbverwechselt aus einem ebensolchen Berg im Schildfuß wachsend."

§ 2

Die der Gemeinde Breitenfeld am Tannenriegel ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves