# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Kulm bei Weiz und Reichendorf, je politischer Bezirk Weiz

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Kulm bei Weiz und Reichendorf, je politischer Bezirk Weiz

Gemäß §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 sowie 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeinderäte der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinden Kulm bei Weiz und Reichendorf haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke 387/1, 387/2, 406/3 und 406/4, KG Rohrbach, Gemeinde Kulm bei Weiz, werden abgetrennt und der Gemeinde Reichendorf zugeordnet.

§ 2

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 57/2005, einzusehen.

§ 3

Die Steiermärkische Landesregierung hat die im § 1 angeführte Grenzänderung mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 genehmigt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves