# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Gemeinde Zwaring-Pöls, je politischer Bezirk Graz-Umgebung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen der Marktgemeinde Dobl und der Gemeinde Zwaring-Pöls, je politischer Bezirk Graz-Umgebung

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Dobl und Gemeinde Zwaring-Pöls haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves