# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Gosdorf und der Gemeinde Ratschendorf, je politischer Bezirk Radkersburg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juli 2006 über die Änderung der Grenzen zwischen der Gemeinde Gosdorf und der Gemeinde Ratschendorf, je politischer Bezirk Radkersburg

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Gemeinden Gosdorf und Ratschendorf haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves