# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2006, mit der die Verordnung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2006, mit der die Verordnung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten geändert wird

Auf Grund des § 51 Abs. 4 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten, LGBl. Nr. 24/1986, wird wie folgt geändert:

"

„§ 4

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 129/2006

In Wildschutzgebieten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 129/2006 bereits genehmigt sind, dürfen die gemäß LGBl. Nr. 24/1986 aufgestellten Hinweistafeln bis längstens 31.Dezember 2012 weiterverwendet werden.

§ 5

Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung der Anlage und des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 129/2006

tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Oktober 2006

in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves