# Gesetz vom 19. September 2006, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung geändert wird

Gesetz vom 19. September 2006, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Gesetz vom 25. Juni 1969 über die Schaffung eines Landesfonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, LGBl. Nr. 164/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/1999, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Zur Durchführung dieser Aufgabe können Fondsmittel insbesondere gewährt werden zur

(1) Die Änderung des § 4 und der Entfall des § 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 64/1996 sind mit 22. August 1996 in Kraft getreten.

(2) Die Änderung des § 7 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 96/1998 ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten.

(3) Die Änderung des § 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/1999 ist mit 12. Februar 1999 in Kraft getreten.

(4) Die Änderung des § 2 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 138/2006 tritt mit den der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrätin

VovesEdlinger-Ploder