# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006 über die Erklärung des Gebietes „Teile des steirischen Nockgebietes" (AT 2219000) zum Europaschutzgebiet Nr. 32

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2006 über die Erklärung des Gebietes „Teile des steirischen Nockgebietes" (AT 2219000) zum Europaschutzgebiet Nr. 32

Auf Grund des Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird verordnet:

§ 1

Gegenstand

Im Bereich des steirischen Nockgebietes wird ein in der Gemeinde Predlitz-Turrach gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 32 „Teile des steirischen Nockgebietes" bezeichnet.

§ 2

Schutzzweck

Der Schutzzweck des Gebietes liegt in der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Schutzgütern nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anlage A).

§ 3

Abgrenzung des Schutzgebietes

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 35.000 (Anlage B) und eines Detailplanes.

(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

Anlage A

Schutzgüter sind folgende natürliche Lebensräume und Tier- und Pflanzenartenarten

gemäß § 13 Abs. 3 Z. 5 lit.a und lit.b des Steiermärkischen

Naturschutzgesetzes 1976:

Lebensräume nach der FFH-Richtlinie – Anhang I

Code Nr.Lebensraumtyp

4060Alpine und subalpine Heiden

6150Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten

6170Alpine Kalkrasen

6430Feuchte Hochstaudenfluren

9410Bodensaure Fichtenwälder

9420Lärchen-Zirben-Wälder

Pflanze nach der FFH-Richtlinie – Anhang II

Code Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher Name

1419Einfacher RautenfarnBotrychium simplex

Schutzgüter sind folgende prioritäre Lebensräume gemäß § 3 Abs. 3 Z. 7 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976:

Prioritäre Lebensräume nach der FFH-Richtlinie – Anhang I

Code Nr.Lebensraumtyp

4070Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendrum hirsutum

6230Artenreiche Borstgrasrasen montan (und submontan auf dem europäischen Festland)