# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2006, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird Gemäß § 38 Abs. 3 in Verbindung mit § 78 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 2/2005, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 101/2001, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 123/2005, wird wie folgt geändert:

„(7) Die Änderungen des § 3 Abs. 4 und des § 9 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 142/2006 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Dezember 2006, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves