# Gesetz vom 21. November 2006, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird

Gesetz vom 21. November 2006, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat in Ausführung des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes, BGBl. I Nr. 140/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2005, beschlossen:

Das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 82/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, wird wie folgt geändert:

„(3) Wird zu den aus öffentlichen Mitteln bestrittenen Kosten ein finanzieller Gemeinschaftsbeitrag gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000, Abl. L 169 vom 10. Juli 2000, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/102/EG der Kommission vom 5. Oktober 2004, Abl. L 309, S. 9, über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, in Anspruch genommen, gehen gemäß Artikel 23 Abs. 7 dieser Richtlinie allfällige Forderungen gegenüber Dritten bis zur Höhe des Gemeinschaftsbeitrages an die Europäische Gemeinschaft über."

4. Dem § 10 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Der Austausch von Daten, die in Vollziehung dieses Landesgesetzes erhoben worden sind, zwischen den einzelnen amtlichen Stellen ist nur dann zulässig, wenn dies

„(2) Die Änderung der §§ 2, 3 Z. 1, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 und 10a Z. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrat

VovesSeitinger