# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. März 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben geändert wird

Auf Grund der §§ 8, 10, 11 und 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 13/2005, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben, LGBl. Nr. 4/2005, wird wie folgt geändert:

§ 1

Geltungsbereich