# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Peggauer Wand" (AT 2217000) zum Europaschutzgebiet Nr. 26 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Peggauer Wand" (AT 2217000) zum Europaschutzgebiet Nr. 26 geändert wird

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NSchG 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 97/2006, wird verordnet:

Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Peggauer Wand" zum Europaschutzgebeit Nr. 26, LGBl. Nr. 21/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 10.000 (Anlage A) und eines Detailplanes im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage B)."