# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Fürstenfeld

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Fürstenfeld

Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

§ 1

Schutzgebiet

Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft.

§ 3

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft: