# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leibnitz geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007, mit der das regionale Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leibnitz geändert wird

Auf Grund der §§ 8, 10, 11 und 12 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. Nr. 127/1974, zuletzt in der Fassung LGB. Nr. 13/2005, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leibnitz erlassen wird, LGBl. Nr. 27/2001, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 105/2006, wird wie folgt geändert:

„(1) Zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der vielfältigen räumlichen Funktionen der Landwirtschaft sind landwirtschaftliche Vorrangzonen von Baulandausweisungen und Sondernutzungen im Freiland freizuhalten; Ausweisungen von Sondernutzungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen im allgemeinen Interesse sind zulässig."

3. § 8a lautet:

„§ 8a

Inkrafttreten von Novellen

(1) Der Austausch der Anlage durch die Novelle LGBl. Nr. 105/2006 ist mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. September 2006, in Kraft getreten.

(2) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie des § 6 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 35/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Mai 2007, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves