# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Köflach

Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

§ 1

Schutzgebiet

Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Köflach werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. Mai 2007, in Kraft.

§ 3

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Köflach, LGBl. Nr. 49/1984, außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves