# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007, mit der die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, aufgehoben wird

Auf Grund des Steiermärkischen Luftreinhaltegesetzes, LGBl. Nr. 128/1974 i. d. F. LGBl. Nr. 7/2002, wird verordnet:

Die Verordnung, mit der der Betrieb von Feuerstätten beschränkt und das Verbrennen von Stoffen im Freien verboten wird, LGBl. Nr. 26/1985, wird wie folgt geändert:

Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt:

„§ 4

Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 31. Mai 2007 außer Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves