# Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Mai 2007 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Mai 2007 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Auf Grund des Artikels III Z. 2 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 20/2007, wird kundgemacht:

Artikel I Z. 4, 5b und 7b der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der -Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 20/2007, tritt mit 17. Mai 2007 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Voves