# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007, mit der die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007, mit der die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten geändert wird

Auf Grund des § 38 Abs. 3 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 145/2006, wird verordnet:

Die Verordnung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 163/2006, wird wie folgt geändert: