# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberstorcha (politischer Bezirk Feldbach)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberstorcha (politischer Bezirk Feldbach)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 49/2004 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Oberstorcha wird mit Wirkung vom 1. Juni 2007 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im blauem Schild über einer silbernen in den vier Spitzen kleeblattförmig auslaufenden gotischen Gürtelschnalle zwei silberne abgewendete Storchenrümpfe mit roten Schnäbeln."

§ 2

Die der Gemeinde Oberstorcha ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves