# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und Gemeinde Kohlberg, je politischer Bezirk Feldbach

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und Gemeinde Kohlberg, je politischer Bezirk Feldbach

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Marktgemeinde Gnas und Gemeinde Kohlberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 257/1 und 257/2 sowie das Weggrundstück Nr. 1526, KG. Kohlberg, Gemeinde Kohlberg, im Gesamtausmaß von 5495 m2, werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Marktgemeinde Gnas, KG. Fischa, eingegliedert.

Die Grundstücke Nr. 296/1, 296/2, 1381 und .94, KG. Obergnas, Marktgemeinde Gnas, im Gesamtausmaß von

5215 m2, werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Gemeinde Kohlberg, KG. Kohlberg, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GZ.: 81/2007, einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves