# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Feistritz bei Knittelfeld und St. Marein bei Knittelfeld, je politischer Bezirk Knittelfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2007 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Feistritz bei Knittelfeld und St. Marein bei Knittelfeld, je politischer Bezirk Knittelfeld

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld und Gemeinde St. Marein bei Knittelfeld haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Das Grundstück Nr. 232/2, KG. Prank, Gemeinde St. Marein bei Knittelfeld, im Gesamtausmaß von 1977 m2, wird abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld, KG. Feistritz, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Judenburg aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 118/2007, einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves