# Gesetz vom 22. Mai 2007, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird. [XV. GPStLT RV EZ 1224/1 AB EZ 1224/2]

Gesetz vom 22. Mai 2007, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 5 lautet:

„(5) Die Abs. 1 bis 4 sind nicht anzuwenden auf natürliche stehende und fließende Gewässer, die innerhalb eines nach den Bestimmungen der §§ 5, 6, 10 oder 11 geschützten Bereiches liegen."

2. Dem § 37 Abs. 9 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) Die Änderung des § 7 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 71/2007 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. August 2007, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrätin

VovesVollath