# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal und der Stadtgemeinde Kapfenberg, je politischer Bezirk Bruck an der Mur

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal und der Stadtgemeinde Kapfenberg, je politischer Bezirk Bruck an der Mur

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2004, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Marktgemeinde

St. Lorenzen im Mürztal und Stadtgemeinde Kapfenberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

–Das Grundstück Nr. 1345, KG. Rammersdorf, Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal, im Gesamtausmaß von 19.356 m2 wird abgetrennt bzw. ausgeschieden und in das Gebiet der Stadtgemeinde Kapfenberg, KG. Deuchendorf, eingegliedert.

–Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Bruck an der Mur aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A- 143/2007 einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2008

die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves