# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2007 über die Aufhebung von Teilen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes „Reihenhausanlage Freiensteinerstraße" der Stadtgemeinde Trofaiach

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2007 über die Aufhebung von Teilen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes „Reihenhausanlage Freiensteinerstraße" der Stadtgemeinde Trofaiach Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2007, V 24, 25/07-9, zu Recht erkannt: