# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" (AT 2225000) zum Europaschutzgebiet Nr. 16 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" (AT 2225000) zum Europaschutzgebiet Nr. 16 geändert wird

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:

Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach" zum Europaschutzgebiet Nr. 16, LGBl. Nr. 19/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 3 lautet:

„§ 3

Abgrenzung des Schutzgebietes

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 90.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab 1 : 5000 (Anlage C).

(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan (Anlage C) werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

1304Große HufeisennaseRhinolophus ferrumequinum

1307Kleines MausohrMyotis blythii

1321WimperfledermausMyotis emarginatus

1324Großes MausohrMyotis myotis

1355FischotterLutra lutra"