# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" (AT 2209000) zum Europaschutzgebiet Nr. 38 geändert wird

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NschG 1976, LGBl. Nr. 65/-1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2007, wird verordnet:

Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Niedere Tauern" zum Europaschutzgebiet Nr. 38, LGBl. Nr. 83/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 162/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 3 lautet:

„§ 3

Abgrenzung des Schutzgebietes

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1 : 280.000 (Anlage B) und eines Detailplanes im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage C).

(2) Der Übersichtsplan (Anlage B) und der Detailplan (Anlage C) werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden: