# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2008, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2008, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1995 geändert wird

Auf Grund der §§ 1 und 2 des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2007, wird verordnet:

Die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1995, LGBl. Nr. 57, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Verwaltungsabgabe darf im Einzelfall 1357 Euro nicht übersteigen."

2. Der bisherige § 7 erhält die Absatzbezeichnung „(1)". Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Neufassung des § 1 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/2008 tritt mit 1. April 2008 in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves