# Gesetz vom 11. März 2008, mit dem das Zukunftsfondsgesetz geändert wird

Gesetz vom 11. März 2008, mit dem das Zukunftsfondsgesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Zukunftsfondsgesetz, LGBl. Nr. 75/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 2 lautet:

„(2) Über Stand und Gebarung des Zukunftsfonds ist dem Landtag jeweils nach erfolgter Ausschreibung des Zukunftsfonds Steiermark Bericht zu erstatten (Tätigkeitsbericht)."

(1) Die Änderung des § 3 Abs. 2 und des § 10 Abs. 6 Z. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 45/2008 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2008, in Kraft."

LandeshauptmannLandesrätin

VovesEdlinger-Ploder