# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Bad Aussee

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008 über die Neufestlegung des Ortsbildschutzgebietes in Bad Aussee

Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:

§ 1

Schutzgebiet

Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage

der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der

Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2008, in Kraft.

§ 3

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Bad Aussee, LGBl. Nr. 18/1986, außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves