# Gesetz vom 22. April 2008, mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz geändert wird

Gesetz vom 22. April 2008, mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, LGBl. Nr. 192/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 148/2006, wird wie folgt geändert:

1. § 37 Abs. 1 lautet:

„(1) Von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, ist mit Geldstrafe bis zu 7300 Euro zu bestrafen:

„(7) § 37 Abs. 1 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 52/2008 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juni 2008, in Kraft."

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VovesSchützenhöfer